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Primagas Fluessiggas Immer Ihre Energie Kommunale Wärmeplanung

Gesetz für die Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung: Das sollten Sie wissen

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine immer größere Rolle. Doch was genau bewirkt sie? Und welchen Einfluss hat sie auf die Heizsituation in Deutschland?

Kommunale Wärmeplanung: Gesetz

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick:

  • Ziel der Wärmeplanung 

    Die kommunale Wärmeplanung soll die Wärmeversorgung in Deutschland zukunftsfähiger und trotzdem weiterhin bezahlbar gestalten. 
  • Auswirkungen durch das GEG

    Die kommunale Wärmeplanung legt im Zusammenhang mit den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes fest, ab wann eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden muss. 
  • Zukünftiger Einfluss

    Wenn für Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie sogar nach dem 1. Januar 2024 noch eine herkömmliche Flüssiggasheizung verbauen. So müssen Sie erst ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % erneuerbare Energie einsetzen, was mit unserem Futuria Propan (biogenes Flüssiggas) problemlos möglich ist.

Umsetzung der Wärmeplanung

Wann muss die Planung spätestens veröffentlicht sein? 

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 1. Juli 2028 veröffentlicht haben, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 1. Juli 2026. Hier erhalten Sie einen Überblick über den Geltungsbereich des GEG.

Wie läuft die Umsetzung ab?

Kommunen sollen bis zu den Stichtagen genau planen, wie sich die lokale Energieversorgung möglichst effektiv und zukunftsfähig umsetzen lässt. Das heißt beispielsweise: ermitteln, wo sich Wärmenetze realisieren lassen, wo bestehende Netze umgerüstet werden können und wo individuelle Lösungen nötig sind. Die Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung wurde von einigen Bundesländern bereits im Landesgesetz verankert.

Folgende Fristen bestehen:

Baden-Württemberg:
Kommunen > 20.000 Einwohner bis Ende 2023

Hessen:
Kommunen > 20.000 Einwohner bis November 2026

Niedersachsen:
Ober- und Mittelzentren bis Dezember 2026

Schleswig-Holstein:
Ober- und Mittelzentren bis Ende 2024
Unterzentren bis Ende 2027 

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65 % Regelung Flüssiggas

Wie kann ich die 65 % Regelung erfüllen?

Wenn Sie nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben eine neue Heizung installieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten, die 65 % Regelung mit Flüssiggas zu erfüllen:

  • Biogenes Flüssiggas

    Die biogene Flüssiggasvariante Futuria Propan bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, mit einer herkömmlichen Flüssiggasheizung alle gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie zu erfüllen. Bei der Verwendung von biogenem Flüssiggas müssen Sie nicht auf die Vorteile von konventionellem Flüssiggas verzichten – denn die Anwendungsmöglichkeiten bleiben gleich. Sie können Futuria Propan ohne Umbauten ganz einfach mit ihrer bestehenden Flüssiggasheizung verwenden.
  • Gas-Hybridheizung

    Eine bestehende Flüssiggasheizung lässt sich problemlos mit erneuerbaren Technologien kombinieren. Ob Solarthermie, Wärmepumpe oder anderes: So können Sie nicht nur die Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energie erfüllen, sondern auch Energie sparen.

Sie möchten eine Heizung mit Futuria Propan installieren oder haben weitere Fragen zu Flüssiggas im GEG?

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