Flüssiggas ist und bleibt Ihre versorgungssichere Energiequelle.
Das Wichtigste zuerst: Es gibt kein Gasheizungsverbot.
Funktionierende Flüssiggasheizungen haben in den meisten Fällen Bestandsschutz. Das bedeutet für Sie, es gibt keinen Handlungsbedarf. Sie können wie gewohnt mit konventionellem Flüssiggas heizen. Sollte jedoch in Zukunft der Tausch Ihrer Heizung erforderlich sein, bietet Ihnen Flüssiggas von PRIMAGAS viele verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Ist Ihre Heizung bereit für das neue Gebäudeenergiegesetz?
Neues Heizungsgesetz: Bestandsgebäude
Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betreffen Eigentümer von Bestandsgebäuden nur in wenigen Fällen. Wir klären Sie auf.
Neues Heizungsgesetz: Neubau
Wir erklären, warum Flüssiggas im Neubau eine gute Energielösung bleibt – auch angesichts der neuen Gesetzeslage.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine große Rolle bei der Umsetzung des neuen Gebäudeenergiegesetzes. Erfahren Sie hier alles Wichtige.
GEG-Erfüllungsoptionen
Die 65 % Regelung des Gebäudeenergiegesetzes lässt Ihnen mehrere Optionen offen. Wie Sie diese mit Flüssiggas erfüllen können, erfahren Sie hier.
Heizung kaputt, was tun?
Für den Fall einer defekten Heizung sind im GEG einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, die Sie kennen sollten:
Ausnahmen im GEG
Nicht jedes Gebäude ist gleich vom GEG betroffen – für diese Gebäudetypen gelten die Ausnahmen:
Versorgungssicher
Flüssiggas ist eine versorgungssichere Energiequelle. Wir zeigen Ihnen, was Flüssiggas zu einer zuverlässigen Alternative macht – auch in Krisenzeiten. Mehr InformationenBezahlbar
Die Energiepreise steigen. Dennoch kann Flüssiggas sehr kostengünstig sein; vor allem im Vergleich zu anderen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas. Mehr InformationenZukunftsfähig
Klimaschutz hat heutzutage höchste Priorität. Mit unserem biogenen Flüssiggas Futuria Propan tun Sie nicht nur etwas Gutes für unsere Umwelt – Sie können sogar ordentlich sparen! Mehr Informationen