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Primagas Flüssiggas Immer Ihre Energie Heizung kaputt

Neues Heizungsgesetz

Heizung kaputt: Was tun?

Wie Sie nach einem Heizungsdefekt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen können, erfahren Sie hier.

Heizung defekt

Heizung kaputt: So geht’s weiter.

Ein plötzlich auftretender und nicht reparierbarer Schaden an einer Heizung wird als Heizungshavarie bezeichnet. Wenn der Defekt der Heizung festgestellt wurde, sollten Sie nicht zu lange warten, denn im Winter können durch Kälte Schäden am Haus entstehen. Was passiert, wenn Ihre Heizung defekt ist, hängt von Ihren Wohnverhältnissen ab. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, kontaktieren Sie Ihren Vermieter: Denn um den Ersatz einer Heizung in einer Mietwohnung muss er sich kümmern. Wenn Sie selbst die Immobilie besitzen, dann sollten Sie sich über die Reparatur oder den Austausch Ihrer Heizung Gedanken machen – und die möglichen Modelle vergleichen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Nehmen Sie sich genug Zeit, in Ruhe Ihre Optionen abzuwägen, denn Sie müssen nicht gleich handeln. 

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5 Jahre Übergangsfrist

Bis zu 5 Jahre Übergangsfrist. 

Laut den Vorgaben des GEGs müssen Eigentümer, die von einer Heizungshavarie (einem Heizungsdefekt) betroffen sind, nicht sofort die neue 65-%-Regelung erfüllen. Besitzer haben eine Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren, in denen sie ihr Gebäude weiterhin fossil beheizen dürfen – zum Beispiel mit einer Mietheizung. Erst nachdem die Übergangsfrist verstrichen ist, muss die Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.  

Übergangsmöglichkeiten

  • Reparatur
  • Erneuerung zum Beispiel als Hybridmodell
  • 65 % Regelung mit Futuria Propan erfüllen

Übergangslösungen GEG

Flüssiggas Zukunft

Flüssiggas bleibt eine zukunftssichere Lösung.

Mit einer Flüssiggasheizung können Sie problemlos die 65-%-Regelung erfüllen, indem Sie Bio-Flüssiggas (Futuria Propan) verwenden oder Ihre Brennwertheizung als Gas-Hybridheizung mit einer erneuerbaren Lösung kombinieren. Sie können weiterhin von allen Vorteilen einer Gasheizung profitieren und problemlos den gesetzlichen Vorgaben nachkommen – gerade in Bestandsgebäuden oder Gebäuden, die auf die besonderen Vorteile von Flüssiggasheizungen wie etwa Netzunabhängigkeit oder Versorgungssicherheit angewiesen sind. So entfallen auch einige entscheidende Nachteile, die bei der Heizungsmodernisierung mit anderen Lösungen entstehen können – etwa hohe Kosten, lange Wartezeiten oder die Abhängigkeit von Energienetzen. Auch der schnelle und einfache Einbau spricht für die Nutzung einer Flüssiggasheizung – so können Kälteschäden am Haus direkt vermieden werden.

Primagas Flüssiggas Immer Ihre Energie Heizung kaputt zukunftssichere Lösung

Für Besitzer einer funktionierenden Flüssiggasheizung besteht trotz der neuen Regelungen kein Handlungsbedarf:

Sie können wie vorher mit herkömmlichem Flüssiggas heizen. Nur, wenn Sie eine neue Heizung installieren wollen, müssen Sie diese Regelungen beachten. Keine Sorge: Im Falle eines Heizungsaustauschs sind wir mit passenden Lösungen an Ihrer Seite.

Sie möchten eine Heizung mit Futuria Propan installieren oder haben weitere Fragen zu Flüssiggas im GEG?

Wir helfen Ihnen weiter: Jetzt anrufen

0800 - 84 85 555

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