Wie Sie nach einem Heizungsdefekt die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen können, erfahren Sie hier.
Ein plötzlich auftretender und nicht reparierbarer Schaden an einer Heizung wird als Heizungshavarie bezeichnet. Wenn der Defekt der Heizung festgestellt wurde, sollten Sie nicht zu lange warten, denn im Winter können durch Kälte Schäden am Haus entstehen. Was passiert, wenn Ihre Heizung defekt ist, hängt von Ihren Wohnverhältnissen ab. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, kontaktieren Sie Ihren Vermieter: Denn um den Ersatz einer Heizung in einer Mietwohnung muss er sich kümmern. Wenn Sie selbst die Immobilie besitzen, dann sollten Sie sich über die Reparatur oder den Austausch Ihrer Heizung Gedanken machen – und die möglichen Modelle vergleichen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Nehmen Sie sich genug Zeit, in Ruhe Ihre Optionen abzuwägen, denn Sie müssen nicht gleich handeln.
Laut den Vorgaben des GEGs müssen Eigentümer, die von einer Heizungshavarie (einem Heizungsdefekt) betroffen sind, nicht sofort die neue 65-%-Regelung erfüllen. Besitzer haben eine Übergangsfrist von bis zu 5 Jahren, in denen sie ihr Gebäude weiterhin fossil beheizen dürfen – zum Beispiel mit einer Mietheizung. Erst nachdem die Übergangsfrist verstrichen ist, muss die Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.
Heizen mit einer Übergangsheizung
Wenn Sie mehr Zeit benötigen, um sich zum Beispiel auf kostenintensivere und umfassendere Umbauarbeiten oder Anschaffungen vorzubereiten, können Sie während der Übergangsphase mit einer provisorischen Heizung oder mobilen Heizanlage arbeiten. Da Sie durch die Sonderregelung weiter fossile Brennstoffe nutzen dürfen, haben Sie die freie Wahl.
Bleiben Sie bei der Gasbrennwertheizung
Sie müssen nicht auf die Vorteile einer flüssiggasbetriebenen Gasbrennwertheizung verzichten. Bauen Sie einfach ein neues Gasbrennwertgerät ein. Während der Übergangsfrist dürfen Sie weiterhin Ihren gewohnten Energieträger Flüssiggas verwenden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Heizung einfach mit biogenem Flüssiggas (Futuria Propan) betreiben, das wir Ihnen einfach und unkompliziert zur Verfügung stellen.Mit einer Flüssiggasheizung können Sie problemlos die 65-%-Regelung erfüllen, indem Sie Bio-Flüssiggas (Futuria Propan) verwenden oder Ihre Brennwertheizung als Gas-Hybridheizung mit einer erneuerbaren Lösung kombinieren. Sie können weiterhin von allen Vorteilen einer Gasheizung profitieren und problemlos den gesetzlichen Vorgaben nachkommen – gerade in Bestandsgebäuden oder Gebäuden, die auf die besonderen Vorteile von Flüssiggasheizungen wie etwa Netzunabhängigkeit oder Versorgungssicherheit angewiesen sind. So entfallen auch einige entscheidende Nachteile, die bei der Heizungsmodernisierung mit anderen Lösungen entstehen können – etwa hohe Kosten, lange Wartezeiten oder die Abhängigkeit von Energienetzen. Auch der schnelle und einfache Einbau spricht für die Nutzung einer Flüssiggasheizung – so können Kälteschäden am Haus direkt vermieden werden.
GEG-Erfüllungsoptionen
Die 65 % Regelung des Gebäudeenergiegesetzes lässt Ihnen mehrere Optionen offen. Wie Sie diese mit Flüssiggas erfüllen können, erfahren Sie hier. Mehr InformationenAusnahmen im GEG
Nicht jedes Gebäude ist gleich vom GEG betroffen – für diese Gebäudetypen gelten die Ausnahmen:
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