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Primagas Flüssiggas Immer Ihre Energie GEG Ausnahmen

GEG: Ausnahmen

Ausnahmen im GEG: Das ist zu beachten.

Während für fast alle Gebäude das Gebäudeenergiegesetz in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen wird, sind bestimmte Gebäude davon ausgenommen. 

GEG Ausnahmen 

Ausnahmen im Gebäudeenergiegesetz.

Bei diesen Gebäudetypen und Anwendungsarten greift das GEG nicht:

Bei einigen Gebäuden, die für bestimmte Zwecke genutzt werden oder nur minimal bzw. kurzzeitig gekühlt oder beheizt werden müssen, gelten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht.

Die folgenden Gebäude(-typen) sind von den neuen Regelungen ausgenommen:

  • Stallgebäude und Stallheizungen (z. B. für Tieraufzucht oder Gärtnereien)
  • Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von weniger als 2 Jahren
  • Kirchen, Kapellen und Friedhöfe
  • Lagerräume wie z. B. Zelte oder Traglufthallen
  • Betriebsgebäude mit der Vorgabe, dass:
    • die Raumtemperatur dauerhaft maximal 12 °C beträgt.
    • die Räumlichkeiten weniger als 4 Monate pro Jahr geheizt werden.
    • die Räumlichkeiten weniger als 2 Monate pro Jahr gekühlt werden.

Primagas Flüssiggas Immer Ihre Energie GEG Ausnahmeregelungen

Härtefallregelung

Primagas Flüssiggas Immer Ihre Energie GEG Ausnahmen Härtefall

Was ist die Härtefallregelung?

Unter bestimmten Umständen können Gebäudeeigentümer von der Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben des GEGs befreit werden – sogenannte Härtefälle. 

Wann greift die Härtefallregelung?

Die zuständige Behörde vor Ort (in der Regel das Landratsamt) prüft auf Antrag, ob im Einzelfall ein sogenannter Härtefall – zum Beispiel wenn die erforderlichen Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder Wert des jeweiligen Gebäudes stehen. Ausnahmen können auch gewährt werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen des GEGs aufgrund von besonderen persönlichen und/oder finanziellen Umständen unzumutbar ist.

Kein Handlungsbedarf für Besitzer einer funktionierenden Flüssiggasheizung trotz der neuen Regelungen.

Sie können wie vorher mit herkömmlichem Flüssiggas heizen. Nur, wenn Sie eine neue Heizung installieren wollen, müssen Sie diese Regelungen beachten. Keine Sorge: Im Falle eines Heizungsaustauschs sind wir mit passenden Lösungen an Ihrer Seite.

Für den Fall einer defekten Heizung sind im GEG einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, die Sie kennen sollten:

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