Welche Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Zukunft gelten und welche Vorgaben auf Eigentümer von Bestandsgebäuden zukommen, erfahren Sie hier:
Funktionierende Gasheizungen haben Bestandsschutz
Für Besitzer einer funktionierenden Flüssiggasheizung besteht in den meisten Fällen trotz der neuen Regelungen kein Handlungsbedarf – Sie können wie vorher mit herkömmlichem Flüssiggas heizen. Nur, wenn Sie eine neue Heizung installieren wollen, müssen Sie diese Regelungen beachten. Keine Sorge: Im Falle eines Heizungsaustauschs sind wir mit passenden Lösungen an Ihrer Seite.
Ab wann gelten die neuen Regelungen für welchen Gebäudetyp? Für Bestandsgebäude sind die Bestimmungen an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.
Von den Regelungen ausgenommen sind Heizungen, die bis zum 19. April 2023 beauftragt wurden und bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden, sowie alle Heizungen, die vor dem 1. Januar 2024 eingebaut werden.
Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 veröffentlicht haben, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026.
Ab dem 1. Januar 2024 und bis zur Einführung der kommunalen Wärmeplanung dürfen weiterhin auch Heizungen mit fossiler Energiequelle neu installiert werden. Allerdings müssen sie in den kommenden Jahrzehnten mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energie betrieben werden:
Futuria Propan
Dank der biogenen Flüssiggasvariante Futuria Propan können mit einer herkömmlichen Flüssiggasheizung ohne technische Änderungen alle Vorgaben des GEG erfüllt werden. Der moderne Energieträger hat die gleichen Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile wie konventionelles Flüssiggas. Weitere InformationenGas-Hybridheizung
Eine herkömmliche Flüssiggasheizung lässt sich leicht mit erneuerbaren Energien kombinieren: Um die Vorgaben zu erfüllen, kann der Anteil erneuerbarer Energien beispielsweise durch Solarthermie gedeckt werden. Hier gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, die dazu noch das Potenzial bieten, Energie einzusparen.GEG-Erfüllungsoptionen
Die 65 % Regelung des Gebäudeenergiegesetzes lässt Ihnen mehrere Optionen offen. Wie Sie diese mit Flüssiggas erfüllen können, erfahren Sie hier. Mehr InformationenHeizung kaputt, was tun?
Für den Fall einer defekten Heizung sind im GEG einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, die Sie kennen sollten:
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