Mit Flüssiggas können Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu jedem Zeitpunkt alle GEG-Vorgaben erfüllen. Dafür kombinieren sie konventionelles Flüssiggas (LPG) und Futuria Propan, die biogene Variante von Primagas, mit einer gewöhnlichen Gasbrennwerttherme. Deren Installation ist für SHK-Profis Routine, die Technologie ist millionenfach bewährt. Abhängig von der individuellen baulichen Situation lassen sich andere GEG-Erfüllungsoptionen dagegen oft nur schwer realisieren – zum Beispiel in Regionen ohne Anschluss an öffentliche Netze. Hier ist Flüssiggas maximal flexibel, denn es lagert netzunabhängig vor Ort in Tanks, die passend für jeden Energiebedarf in verschiedenen Größen und Ausführungen verfügbar sind.
Stufenweise regeneratives Flüssiggas
Herkömmliches Flüssiggas und Futuria Propan, das aus nachwachsenden Rohstoffen und organischen Rest- und Abfallstoffen gewonnen wird, sind chemisch identisch. Beide können daher in denselben Anlagen verwendet werden. In Kommunen, deren Wärmeplanung noch nicht vorliegt, erlaubt das eine stufenweise Umstellung auf erneuerbare Energie. Denn in diesem Fall muss nicht von Anfang an zu 65 % damit geheizt werden. Vielmehr können Modernisierende alle gesetzlichen Vorgaben des GEG erfüllen, indem sie den Anteil an Futuria Propan peu à peu erhöhen. Dafür sind weder Anpassungen an der bestehenden Anlage noch zusätzliche Technik nötig. Das Sparpotenzial ist darum besonders groß, wenn Gebäudebesitzerinnen und -besitzer schneller aktiv werden als ihre Kommune: Die Energiekosten lassen sich dann laut Berechnungen von Primagas durch die schrittweise Umstellung binnen 16 Jahren um rund 25 % reduzieren.
Flüssiggas ist bezahlbar
Verglichen mit anderen GEG-konformen Heizlösungen ist die Investition in eine mit Flüssiggas betriebene Gasbrennwerttherme zudem auch ohne staatliche Förderung relativ überschaubar. Es bedarf keiner nennenswerten Investitionen in die Gebäudesubstanz und in der Regel können viele Bestandteile der im Mehrfamilienhaus vorhandenen Heizung weitergenutzt werden – etwa die Heizkörper.
Über das Unternehmen:
PRIMAGAS gehört zu den führenden Flüssiggas-Anbietern in Deutschland. Als eines der wenigen Unternehmen mit TÜV-geprüfter Servicequalität und TÜV-geprüfter Kundenzufriedenheit ist PRIMAGAS der ideale Partner für alle Privathaushalte und Betriebe, die auf saubere Energien setzen. Rund 250 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie weit über 3.000 Vertriebspartner für den technischen Kundendienst beraten kompetent in allen Fragen rund um das Flüssiggas. Durch eine bundesweite Transportlogistik mit Zwischenlagern für mehrere Tausend Tonnen Flüssiggas steht PRIMAGAS für eine zeitnahe und sichere Versorgung. PRIMAGAS ist Teil der internationalen Initiative "Außergewöhnliche Energie" und ist stolz darauf, mit Flüssiggas eine besonders vielseitige und zukunftsfähige Energie zu vertreiben.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung.
Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben weiterhin das Recht, der Datenverarbeitung jederzeit zu widersprechen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die gegenüber den Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bitte richten Sie den Widerspruch an: presse-primagas@zeron.de
PRIMAGAS Energie GmbH
Nicole Gorke
Luisenstraße 113
47799 Krefeld
Fon 02151 852319
Fax 02151 852340
Pressestelle PRIMAGAS c/o zeron GmbH
Erkrather Straße 234a
40233 Düsseldorf
Fon 0211 8892150-68
Fax 0211 8892150-50
Das Heizungsgesetz (GEG) umfasst verschiedene Erfüllungsoptionen für die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien sowohl im Neubau als auch…
Mehr erfahrenBiogenes Flüssiggas ist Erfüllungsoption in Neubau und Bestand
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig ab 1. Januar 2024, berücksichtigt biogenes…
Mehr erfahren