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Kanäle, Schächte, Öffnungen

Hallo! Wir sehen, Sie haben ein Mangelschreiben von uns erhalten.

Auf dieser Website möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Hintergründe zu der Beanstandung bzw. Mangel anschaulich zur Verfügung stellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie der Missstand beseitigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Auszüge aus der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas 2021) handelt und nicht alle Informationen vollumfänglich abgebildet werden können.

Liebe/r PRIMAGAS Kunde/in,
bei einer Sichtprüfung Ihres Flüssiggasbehälters im Rahmen der letzten Befüllung oder Prüfung wurde an Ihrem Flüssiggasbehälter eine Beanstandung bzw. Mangel festgestellt.

Daraus geht hervor, dass im Umkreis um die Armaturen eine Öffnung (ein Schacht, eine Grube, ein Kanal oder Ähnliches) vorhanden ist.

Dies ist nach den gültigen „Technischen Regeln Flüssiggas 2021“ (TRF 2021) nicht erlaubt, denn dieser Bereich im Umkreis muss besonders geschützt werden.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Bestätigung zukommen, sobald der aufgeführte Mangel behoben ist. Gerne können Sie Ihrer Rückmeldung um aussagekräftige Fotos ergänzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Fragen ist das Team vom Technischen Backoffice gerne für Sie da.

Rufen Sie uns einfach an.

02151 852 116

Kontakt aufnehmen

Mo.-Do., 8–16:30 Uhr und Fr. 8-15 Uhr

Allgemeine Informationen

Da Flüssiggas schwerer als Luft ist setzt dieses sich am Boden ab und könnten bei fehlenden Schutzmaßnahmen in die Kanalisation oder Kellerräume eindringen. Daher dürfen bei (halb) oberirdisch aufgestellten und erdgedeckten Flüssiggsabehältern bei Haushaltsanlagen im Abstand von 3 m sowie bei gewerblichen Anlagen im Abstand von 5 m um betriebsbedingte Freisetzungsstellen (Peilventil und Füllanschluss) keine

  • offenen Kanäle,
  • gegen Gaseintritt ungeschützter Kanaleinläufe,
  • offene Schächte,
  • Öffnungen zu tieferliegenden Räumen (Kellerschächte) und
  • Luftansaugöffnungen

vorhanden sein.
Bei Haushaltsanlagen ist zu beachten, dass im Rahmen einer Befüllung ein Abstand von 5 m eingehalten sein muss. Für den Befüllvorgang sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen, z.B. Abdeckung von Kanaleinläufen.

Für Kanäle, Schächte und Öffnungen in der Umgebung des Flüssiggastanks müssen Abstände und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Diese stellen wir Ihnen anhand der folgenden Bilder dar:

Befüllungsvorgaben für

privat genutzte oberirdische Flüssiggastanks

privat genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks

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gewerblich genutzte oberirdische Flüssiggastanks

gewerblich genutzte erdgedeckte Flüssiggastanks

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Ein Sonderfall stellt die Aufstellung eines Flüssiggastanks in der Nähe eines Hangs dar, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o.Ä. befindet. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, läuft es den Berg herunter. Deshalb muss ein größerer Abstand zum Kanaleinlauf eingehalten werden (Details siehe Bild)

Ein Sonderfall stellt die Aufstellung eines Flüssiggastanks in der Nähe eines Hangs dar, wenn sich unterhalb ein ungeschützter Kanaleinlauf o.Ä. befindet. Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, läuft  es den Berg herunter. Deshalb muss ein größerer Abstand zum Kanaleinlauf eingehalten werden (Details siehe Bild)

Geeignete andere Maßnahmen sind z.B.:

  • Offene ungeschützte Kanaleinläufe werden mit einer Wasservorlage (z.B. Siphon) nachgerüstet
  • Gasdichtes Verschließen von Kanälen, Schächten oder Öffnungen, sofern diese nicht mehr benutzt werden.
  • Gasdicht verschlossene Revisionsschächte, die ausschließlich bei Bedarf zeitlich begrenzt geöffnet werden und anschließend wieder gasdicht verschlossen werden.

 


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Hinweis:

Kanäle, Schächte oder Öffnungen können in unterschiedlichsten Lagen zu Behältern angetroffen werden und sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen, weil diese durch Laub, Bepflanzung, Mauern, Vorsprünge, Vertiefungen verdeckt liegen können. Vom Betreiber ist sicherzustellen, dass mit der Belieferung bzw. mit der Wartung/Instandhaltung beauftragte Unternehmen über zusätzliche temporäre Schutzmaßnahmen informiert werden.

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