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Brandlasten

Hallo! Wir sehen, Sie haben ein Mangelschreiben von uns erhalten.

Auf dieser Website möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Hintergründe zu der Beanstandung bzw. Mangel anschaulich zur Verfügung stellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie der Missstand beseitigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Auszüge aus der TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas 2021) handelt und nicht alle Informationen vollumfänglich abgebildet werden können.

Liebe/r PRIMAGAS Kunde/in,
bei einer Sichtprüfung Ihres Flüssiggasbehälters im Rahmen der letzten Befüllung oder Prüfung wurde eine Brandlast  an Ihrem Flüssiggasbehälter festgestellt.

Dies ist nach den gültigen „Technische Regeln Flüssiggas 2021“ (TRF 2021) nicht erlaubt, da bestimmte Gegenstände in diesem unmittelbaren Schutzbereich des Behälters eine Gefahr darstellen. 

Sorgen Sie bitte dafür, dass die Brandlast entfernt und der unmittelbare Bereich frei zugänglich ist.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Bestätigung zukommen, sobald der aufgeführte Mangel behoben ist.  
Gerne können Sie Ihrer Rückmeldung um aussagekräftige Fotos ergänzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Fragen ist das Team vom Technischen Backoffice gerne für Sie da.

Rufen Sie uns einfach an.

02151 852 116

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Mo.-Do., 8–16:30 Uhr und Fr. 8-15 Uhr

Aufstellung des Behälters bezogen auf Brand

Schutz vor Brandlasten

Flüssiggasbehälter müssen vor möglicher Brandlast geschützt sein. Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn der Flüssiggasbehälter gegen Erwärmung durch Flammenberührung oder Strahlung über die zulässige Werkstofftemperatur hinaus während 90-minütiger Brandeinwirkung geschützt ist; zum Beispiel durch

  • einen Schutzabstand,
  • eine Schutzwand,
  • eine allseitige Erddeckung von mindestens 0,5 m Erde und Sand oder
  • ein Strahlungsschutzblech (bei reiner Strahlungswärme).

Eine Brandlast in der Umgebung besteht nicht, wenn bei oberirdischer Aufstellung des Flüssiggasbehälters diese Anforderungen erfüllt sind:

  • Die Gebäudewand, die dem Flüssiggasbehälter zugewandt ist, erfüllt die baulichen Anforderungen an Schutzwände.
  • Im Bereich der waagerechten Projektion des Flüssiggasbehälters auf die Gebäudewand ist diese bis zu 3 m oberhalb des Behälterscheitels öffnungslos.
  • Die Unterkante von Öffnungen im Abstand bis zu 1 m seitlich der Projektionsfläche des Flüssiggasbehälters befindet sich oberhalb des Behälterscheitels.

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Schutzwand

Eine Schutzwand in Richtung Brandlast muss hinsichtlich der zu schützenden Flüssiggasbehälter ausreichend bemessen sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen (Klasse A1 nach DIN 4102). Zur Klasse A1 gehören zum Beispiel eine gemauerte Wand und Betonplatten. Die Schutzwand ist ausreichend bemessen, wenn der Flüssiggasbehälter von der Schutzwand abgedeckt ist, sodass der Flüssiggasbehälter von der möglichen Brandlast aus gesehen im Schatten der Schutzwand steht (Siehe Grafik).

Neben den Anforderungen nach 90-minütigem Schutz gegen Brandeinwirkung müssen Schutzwände auch ausreichend stabil und standsicher gegründet sein, da sie im Brandfall in der Lage sein müssen, die zusammenfallende bzw. umstürzende Brandlast vom Behälter fernzuhalten.

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Brandlasten und Schutzmaßnahmen

Die Brandlasten lassen sich in drei Gruppen einordnen, die verschiedene Schutzmaßnahmen erfordern:

Unerhebliche Brandlasten (Gruppe 1):

  • Brennbare Materialien: z. B. Strohmatten, Holz (Holzzäune, Holzflechtzäune)
  • Brennbare Objekte: z. B. Hundehütten, Holzverkleidungen von Gebäuden
  • Gebäude: z. B. Baustellen-/Bürocontainer aus Stahlblech, Gewächshäuser mit Verkleidung aus Glas/Folie/Kunststoff

Geringe Brandlast (Gruppe 2):

  • Brennbare Materialien: Lagerflächen mit brennbaren Materialien mit einer Brandlastbreite ≤ 4 m (Holz, Papier, Stroh, Reifen, brennbare Flüssigkeiten)
  • Brennbare Objekte: B. Carport in Holzständerbauweise mit verschalten Holzwänden
  • Gebäude in Holzbauweise zu Wohnzwecken bis zu 1,5-facher Geschosshöhe (< 4,5 m) wie Jagdhütten u. Ä.; Schuppen, Gartenhäuser, …
  • Gebäude in anderer Bauweise: Fachwerkhäuser mit einer Lehm-/Strohmischung als Ausfachung

Brandlast (Gruppe 3):

  • Brennbare Materialien: Lagerflächen mit brennbaren Materialien in großen Mengen mit einer Brandlastbreite > 4 m (Holz, Papier, Stroh, Reifen, brennbare Flüssigkeiten)
  • Gebäude mit Außenwänden, die nicht die Anforderungen an die Feuerwiderstandklasse F90 erfüllen und in denen brennbare Stoffe gelagert oder verarbeitet werden
  • Gebäude in Holzbauweise, in denen brennbare Stoffe gelagert oder verarbeitet werden (z. B. Tischlerei, Sägerei, Kfz-Werkstatt) mit mehr als 1,5-facher Geschosshöhe (> 4,5 m)
  • Dächer: Reetdächer oder Dächer mit einer ähnlichen Eindeckung

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* Muss den Behälter vor der Brandlast vollständig "abschirmen".
PRIMAGAS - Brandlasten, Tabelle zu den Gruppen

Schutzabstand

Der Schutzabstand s (für oberirdische und halboberirdische Behälter) ist der kürzeste Abstand von der Behälterwandung bis zur Brandlast. Bei erdgedeckten Behältern ist es der Abstand zum Domschacht; es ist kein Schutzabstand erforderlich, wenn der Domschachtdeckel aus Stahlblech besteht.

Bei Brandlasten mit einer Breite von mehr als 4 m ist der Schutzabstand abhängig von der Brandlastbreite.

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PRIMAGAS - Brandlasten, Abstand, Diagramm, Kurve
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Hinweis:

Mindestabstand von 1,0 m, wenn Flansch vorhanden ist. 

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