Welche Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Zukunft gelten und welche Vorgaben auf Eigentümer von Neubauten zukommen, erfahren Sie hier:
Aktuelle Situation:
Die Vorgaben zum Einbau neuer Heizungen in Neubauten unterscheiden sich von denen für Bestandsgebäude. Obwohl in Zukunft jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden soll, gibt es Unterschiede, ab wann diese Regelung für Neubauten greift.
Neubau in Neubaugebieten
Bei Neubauten in Neubaugebieten gilt die 65 % Regelung ab dem 1. Januar 2024. Gemeint sind damit alle Gebäude, für die ab dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.
Neubau außerhalb von Neubaugebieten
Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die 65 % Regelung erst, wenn die kommunale Wärmeplanung veröffentlicht wurde. Einen Monat nach Veröffentlichung der Wärmeplanung tritt das GEG für die jeweilige Kommune in Kraft – und jede neu eingebaute Heizung in Bestands- und Neubauten muss die Mindestanforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energie erfüllen.
Futuria Propan
Dank der biogenen Flüssiggasvariante Futuria Propan können mit einer herkömmlichen Flüssiggasheizung ohne technische Änderungen alle Vorgaben des GEGs erfüllt werden. Der moderne Energieträger hat die gleichen Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile wie konventionelles Flüssiggas. Weitere InformationenGas-Hybridheizung
Eine herkömmliche Flüssiggasheizung lässt sich leicht mit erneuerbaren Energien kombinieren: Um die Vorgaben zu erfüllen, kann der Anteil erneuerbarer Energien beispielsweise durch Solarthermie gedeckt werden. Hier gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, die dazu noch das Potenzial bieten, Energie einzusparen.GEG-Erfüllungsoptionen
Die 65 % Regelung des Gebäudeenergiegesetzes lässt Ihnen mehrere Optionen offen. Wie Sie diese mit Flüssiggas erfüllen können, erfahren Sie hier. Mehr InformationenHeizung kaputt, was tun?
Für den Fall einer defekten Heizung sind im GEG einige Ausnahmeregelungen vorgesehen, die Sie kennen sollten:
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