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Trotz Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt Flüssiggas einfach.

Mit unserem biogenen Flüssiggas Futuria Propan können Sie Ihren Kunden gleich mehrere Möglichkeiten zur Einhaltung der laut GEG vorgeschriebenen gesetzlichen Nutzungspflichten für erneuerbare Energien bieten.

So einfach ist Flüssiggas.

Einfacher ist besser. Mit Flüssiggas haben Sie auch in Zukunft unkomplizierte Lösungen im Programm.

  • Futuria Propan (biogenes Flüssiggas)

    ist laut GEG eine Erfüllungsoption und kann in Kombination mit bewährter Brennwerttechnik auch weiterhin ohne zusätzliche technische Ergänzungen verwendet werden.
  • Der Einsatz einer Hybridheizung 

    mit Flüssiggas ist eine zukunftssichere Lösung für die netzunabhängige Energieversorgung. Denn eine flüssiggasbetriebene Brennwerttherme lässt sich ideal mit Solarthermie und/oder einer Wärmepumpe kombinieren.
  • Die Beratung Ihrer Kunden rund um die Themen GEG,

    Flüssiggas und Futuria Propan übernehmen wir auf Wunsch für Sie. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.
  • Gut zu wissen: In allen von uns verbauten Flüssiggas-Anlagen 

    kann bereits heute Futuria Propan jederzeit anteilig oder vollumfänglich verwendet werden.

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So einfach ist Flüssiggas.

Im aktuellen SHK-Info-Video erfahren Sie, wie Ihre Kunden die 65-%-Regel des neuen GEG mit biogenem Flüssiggas sofort erfüllen.